Kooperation
 
 
 
 
Wechsellader
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Kooperation
Wechselladergemeinschaft Ortenaukreis
 
   


Wechselladergemeinschaft Ortenaukreis auf der Grundlage der Kooperation der Feuerwehren der Großen Kreisstädte Achern, Kehl, Lahr und Offenburg und des Ortenaukreises.
 


1. Allgemeines

Feuerwehrfahrzeuge sind grundsätzlich als Einzelanfertigungen sehr teuer. Fahrzeuge und Geräte die in Serie hergestellt werden, sind deshalb im Regelfall wesentlich kostengünstiger.
Deshalb hat auch in den letzten Jahren in den Feuerwehren, welche hauptamtliches Personal beschäftigen, das Wechselladersystem an Bedeutung gewonnen. In der freien Wirtschaft hat sich dieses schon lange mit großem Erfolg bewährt.
Grundsätzlich müssen Fahrzeuge des Ersteinsatzes immer „Selbstfahrer“ sein. Für Geräte, die aber nicht unmittelbar dem Ersteinsatz zugeordnet werden müssen, ist das Wechselladersystem praktikabel.
Selbstfahrer sind bei der Verwendung in der Feuerwehr Fahrzeuge, die im Ersteinsatz entweder allein oder im Verbund mit anderen Fahrzeugen im Löschzug ausrücken. Fahrgestell und Aufbau sind eine Einheit.
Im Wechselladersystem sind Fahrgestell und Aufbau getrennt. Die Aufbauten als Abrollbehälter vorgehalten, können im Bedarfsfall gewechselt werden. Da dieser Vorgang einige Zeit benötigt, ist das Wechselladersystem im Regelfall bei der Feuerwehr auf den sogenannten „Zweiten Alarm“ ausgerichtet das heißt, es handelt sich um feuerwehrtechnisches Gerät, welches nicht unbedingt in der Erstphase eines Einsatzes benötigt wird.
Wirtschaftlichkeitsberechnungen gehen davon aus, dass mit einem Wechselladerfahrzeug bis ca. drei Abrollbehälter sinnvoll und wirtschaftlich betrieben werden können. Grundvoraussetzung, dass das Wechselladersystem seine Flexibilität erst voll entfalten kann, ist die Vorhaltung von zwei Wechselladerfahrzeugen für einen Standort. So ist auch gewährleistet, dass auch bei Ausfall eines Fahrzeugs die vorhandenen Behälter im Rahmen definierten Eintreffzeiten noch zur Einsatzstelle gebracht werden können.
Weiterhin werden durch den Betrieb eines Wechselladersystems - da weniger Selbstfahrer vorgehalten werden - die auf die Dauer eines Fahrzeugalters sonst üblichen Standschäden und die damit verbundenen kostenintensiven Reparaturen minimiert. Das System ist allerdings nur optimal nutzbar, wenn bei einem Standort zwei Wechselladerfahrzeuge vorhanden sind.
Im übrigen besteht auch die Möglichkeit für andere Gemeinden, der Wechselladergemeinschaft beizutreten.

2. Welche Vorteile bringen Wechselladersysteme allgemein ?

Wechselladersysteme haben den Vorteil eines wesentlich geringeren Unterhaltungsbedarfs.
1. keine Steuer
2. keine Kosten für Treib- und Schmiermittel
3. keine Kosten für Reifen
4. keine TÜV-Kosten
5. keine BSU (Bremssonderuntersuchung)
6. keine ASU (Abgasuntersuchung)
7. geringe Abnutzungserscheinungen
8. einfache Instandhaltung (Schlosser-/Lackierarbeiten)
9. Mehrfachnutzung möglich
10. leichte Umbaumöglichkeiten auf neue Gerätschaften
11. Geringe Anschaffungskosten des Grundbehälters
12. Geringe Ausfallzeiten, da ein Abrollbehälter durch andere Fahrzeuge transportiert werden kann
13. sehr robust
14. Größe des Behälters kann auf Bedürfnisse abgestimmt werden
15. Kompatibilität mit anderen Feuerwehren


3. Welche Nachteile haben Wechselladersysteme allgemein ?

Der wesentliche Nachteil liegt darin, dass diese Systeme nur eingeschränkt als primäre Einsatzgeräte zum Einsatz zu bringen sind.
1. im aufgesattelten Zustand hohe Entnahmehöhen
2. relativ hoher Schwerpunkt


4. Einsatztaktische Vor- bzw. Nachteile

Vorteile:
1. von relativ wenig Personal kann relativ viel feuerwehrtechnisches Gerät zu einer oder mehreren Einsatzstellen transportiert werden.
2. im abgesetzten Zustand besteht eine sehr gute Zugänglichkeit zu den Gerätschaften
3. Geringe Entnahmehöhe im abgesetzten Zustand
4. Möglichkeit, schwere Geräte fahrbar zu lagern und an den Einsatzort zu bringen
5 . Eignung, mehrere Behälter in Ergänzung aufeinander abzustimmen
6. Gute Raum- bzw. Volumenausnutzung

Nachteile:
1. Zeitaufwand zum Absetzen des Behälters
2. wenn Behälter abgesetzt und das Trägerfahrzeug zum Transport eines weiteren Behälters unterwegs ist, ist das Versetzen des Behälters nur schwer möglich
3. zum Absetzen ist ein möglichst ebener Untergrund notwendig
4. an engen Einsatzstellen ist ein rangieren von Behältern nur schwierig möglich (doppelte Länge des Fahrzeugs)
5. da der Aufstellungsort aus Platzgründen in Einzelfällen nur in einiger Entfernung zur Einsatzstelle möglich ist, müssen die Gerätschaften über relativ große Distanzen transportiert werden. Dieses Problem ist allerdings mit Rollwägen technisch zu lösen.


5. Technisch / taktische Beurteilung und Abwägung der Vor- und Nachteile

Wie bei den Vorteilen (Kompatibilität mit anderen Feuerwehren) dargestellt, bietet das Wechselladersystem, bezogen auf die geographischen und topographischen Verhältnisse unserer Region, unseres Erachtens die Möglichkeit, dass sich in einem definierten Bereich, in dem eine Eintreffzeit (Ende der Alarmierung bis zum Eintreffen an der Einsatzstelle) von 20 bis 30 Minuten eingehalten werden kann, mehrere Gemeindefeuerwehren zu einer „Wechselladergemeinschaft“ zusammenschließen und somit über die für den eigenen Grundschutz hinaus vorzuhaltenden Spezialgeräte, in einem Abrollbehälter „nur ein- oder zweimal“ vorgehalten werden müssen, bzw. damit erst die Möglichkeit besteht, diese überhaupt vorzuhalten. In der Abwägung der Vor- und Nachteile überwiegen die Vorteile bei weitem. Das Wechselladersystem eignet sich somit auch als gemeinsam zu betreibendes Projekt. Diese Systeme haben sich bereits in vielen Bereichen bewährt.


6. Welche Synergieeffekte sind nach dem derzeitigen Stand der Überlegungen erreichbar?

1. Für vier Standorte werden lediglich noch „ein“ maximal „zwei“ Abrollbehälter vorgehalten.
2. daher Reduzierung der sogenannten „Selbstfahrer“ für jeden Standort, somit Reduzierung der Investitionskosten und der Folgekosten für Unterhaltung und Instandsetzung der Fahrgestelle
3. Durch den Einsatz von Abrollbehältern können z.B. beim Einsatz eines AB als Ersatz für einen RW 2, RW-Öl oder SW 2000, GW-G, GW-A allein bei den Unterhaltungsmaßnahmen pro Jahr
- für Ersatzteile
-Treib- und Schmiermittel
-Reifen
-Versicherung
-TÜV, BSU, ASU
ca.1.500 € pro Fahrzeug eingespart werden (aus einem Durchschnitt von zehn Jahren errechnet). Nicht berücksichtigt sind evtl. auftretende Reparaturen.
4. Reduzierung der technischen Ausstattung für die einzelnen Städte und damit Reduzierung der Folgekosten für die technische Beladung (Prüfungen nach GUV, Wartung und Instandsetzung) und der notwendigen Stellplätze
5. Verbesserung der Auslastung der vorgehaltenen Systeme

Das Gesamtsystem sollte mit folgenden Abrollbehältern ausgestattet werden, wobei spätere Ergänzungen jederzeit möglich sind:

Folgende Abrollbehälter sind vorhanden bzw. aus heutiger Sicht notwendig:

 


   


 


   


Standort
Anzahl der Trägerfahrzeuge
Typen der Abrollbehälter
 


Achern
2 WLF

AB Atemschutz/Umweltschutz (noch nicht vorhanden)
AB Transport/Kran (noch nicht vorhanden)
AB Mulde
AB Schlauch
AB Rüstmaterial
AB Betreuung/Soziales
AB Ölfernleitung (AB-SLM)

 


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Kehl
3 WLF

AB Atemschutz/Umweltschutz
AB Transport
AB Mulde
AB Technische Hilfe
AB Hochwasserschutz
AB Hydrovac
AB Ölsperre (noch nicht vorhanden)
AB Sonderlöschmittel
AB Wasser/Schaum

 


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Lahr
1 WLF
1 WLF mit Kran

AB Atemschutz/Umweltschutz (noch nicht vorhanden)
AB Transport
AB Mulde
AB Schlauch
AB Rüstmaterial
AB Einsatzleitung (noch nicht vorhanden)

 


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Offenburg
1 WLF
1 WLF mit Kran

AB Atemschutz/Umweltschutz (noch nicht vorhanden)
AB Transport
AB Mulde
AB Hydrovac
AB Sonderlöschmittel
AB Schlauch (noch nicht vorhanden)

 


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Da es je nach Beschaffung auch um Aufgaben des Landkreises geht, erfolgt neben der Landeszuwendung nach Z-Feu je nach Einzelfall die Prüfung einer Zuwendung durch das Landratsamt.

Die anstehenden Beschaffungen von überörtlich notwendigen Abrollbehältern sind mittel- und langfristig zu sehen. Folgende Beschaffungen werden im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung (2002-2006) vorgeschlagen:
1. AB Atemschutz/Umweltschutz für jeden Standort im Rahmen eines aufeinander abgestimmten Konzepts, welches derzeit noch in Arbeit ist. Kosten: werden derzeit ermittelt
2. AB Rüstmaterial Kosten: ca. 120.000 DM
3. AB Ölsperre Kosten: Kostenübernahme durch das Land/Kreis
4. AB Einsatzleitung im Rahmen eines den Landkreis umfassenden Konzepts, welches derzeit noch in Arbeit ist

Im Jahr 2003/2004 stand als erste gemeinsame Beschaffung ein Abrollbehälter „Betreuung/Soziales“ an, welcher auch für größere Einsätze im gesamten Landkreis verfügbar sein wird. Das System hat sich bisher schon bei einigen Großeinsätzen und beim Kreisfeuerwehrtag in Kehl bewährt.
Die Preise verstehen sich ohne technische Beladung. Die mittelfristige Finanzplanung wird jährlich fortgeschrieben.
Um ein solches System in die Praxis umzusetzen, waren allerdings vorab wichtige Randbedingungen zu klären. Dies sind:

a) Vereinbarung über die Aufteilung der Investitions- und Instandhaltungskosten

Nach den derzeit geltenden Zuwendungsrichtlinien des Landes Baden-Württemberg gewährt das Land für derartige Beschaffungen eine Anteilszuwendung von 50 Prozent der Beschaffungskosten. Zu diesen 50 Prozent Landeszuwendung kommen noch je nach Einzelfall evtl. Zuwendungen des Landratsamts. Den Rest teilen sich die vier beteiligten Städte zu gleichen Teilen.

In der Anlagenbuchhaltung ist so jeweils der auf die betreffende Stadt entfallende Anteilsbetrag anzusetzen. Der Abschreibungszeitraum wird auf die Bindefrist der Landeszuwendung (derzeit 15 Jahre) einheitlich festgelegt werden.

Die Wechselladerfahrzeuge sind im Eigentum der jeweiligen Stadt und sind deshalb auch von jeder Stadt selbst zu unterhalten. Abrollbehälter verursachen im Verhältnis zu Selbstfahrern nur sehr geringe Unterhaltungskosten (wenig unterhaltungsaufwendige Technik, kein TÜV, Versicherung, Steuer etc.). Die für die Allgemeinnutzung beschafften Abrollbehälter werden jeweils einer Stadt zur generellen Unterhaltung zugeordnet. Die nach einem Einsatz notwendigen Wartungs- und Prüfungsleistungen gehen zu Lasten der Stadt, in deren Bereich der Einsatz war.

b) Kostenersatz für Überlandhilfe

Als Konsequenz aus dieser Zusammenarbeit leisten sich die beteiligten Städte gegenseitig Überlandhilfe ohne Kostenersatz für die Fahrzeug- und Gerätetechnik unter Berücksichtigung der Regelungen nach Ziffer a.
Für das Personal, welches zur Überlandhilfe in einer der anderen Städte eingesetzt wird, berechnet die entsendende Stadt den jeweils geltenden Zuwendungssatz des Landes Baden-Württemberg für die Überlandhilfe (derzeit 8,69 € / Einsatzstunde). Die Stadt. welche Hilfe erfährt, bekommt diesen Betrag am Jahresende wieder über einen Zuwendungsantrag, welcher an das Land zu stellen ist, in voller Höhe ersetzt. Somit fallen für die gegenseitige Hilfe bei Einsätzen effektiv keine Kosten an.

6. Zusammenfassung:

Zur Einführung und rechtlichen Absicherung dieses Systems und zur gegenseitigen Zusammenarbeit haben die beteiligten Städte und der Ortenaukreis im März 2002 einen öffentlich-rechtlichen Vertrag geschlossen.
Der Vollzug dieses Systems, bringt für die Feuerwehren der beteiligten Städte einen nicht unwesentlichen Synergieeffekt. Darüber hinaus ergibt sich dadurch auch eine technisch/taktische Verbesserung für alle Feuerwehren im Landkreis.

 
     
     
     
 
Stadt Kehl
Brand- und Bevölkerungsschutz / Arbeitssicherheit
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