Aufgaben
 
   
vorbeugender
Brandschutz
   
 
Aufgaben
vorbeugender Brandschutz
 
   
 
Der vorbeugende Brandschutz erstreckt sich auf Maßnahmen zur Verhinderung eines Brandausbruchs und einer Brandausbreitung sowie zur Sicherung der Rettungswege. Er schafft außerdem Voraussetzungen für einen wirkungsvollen abwehrenden Brandschutz.

Aufgabenbereiche der Feuerwehr Kehl im Vorbeugenden Brandschutz sind:

• Beteiligung der Feuerwehr im Aufstellungsverfahren von Bauleitplänen

• Beteiligung der Feuerwehr im Baugenehmigungsverfahren

Die Beteiligung der Feuerwehr am Baugenehmigungsverfahren ist nach den Vorgaben der Landesbauordnung (LBO) nur erforderlich, wenn ihr Aufgabenbereich berührt wird. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn
- besondere Anforderungen oder Erleichterungen nach LBO
- Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen nach LB0
vorgesehen sind und dadurch die Durchführung von Löscharbeiten oder die Rettung von Menschen und Tieren berührt werden.

Die Durchführung von Löscharbeiten oder die Rettung von Menschen und Tieren können berührt werden durch Entscheidungen in Zusammenhang mit
- der Löschwasserversorgung
- der Löschwasserrückhaltung
- Anlagen und Einrichtungen für die Brandbekämpfung (Wandhydranten, Schlauchanschlussleitungen, Feuerlöschgeräte, Feuerlöschanlagen)
- Anlagen und Einrichtungen für den Rauch- und Wärmeabzug bei Bränden
- der Sicherung des 2. Rettungswegs über Rettungsgeräte der Feuerwehr
- Anlagen und Einrichtungen für die Feuermeldung (wie Rauchmelder, Feuermelder) und für die Alarmierung im Brandfall
- betrieblichen Maßnahmen zur Brandverhütung und Brandbekämpfung sowie zur Rettung von Menschen und Tieren (wie Hausfeuerwehr, Brandschutzordnung, Feuerschutzübungen).

Ist der Aufgabenbereich der Feuerwehr berührt ist zu beteiligen:
- in den Stadtkreisen der Leiter der Gemeindefeuerwehr
- in den übrigen Gemeinden der Leiter der Gemeindefeuerwehr, sofern er mindestens die Befähigung für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst hat, andernfalls der Kreisbrandmeister.

• Beteiligung an der Brandverhütungsschau

Die Brandverhütungsschau dient der vorbeugenden Abwehr von Gefahren in bestehenden baulichen Anlagen, die durch einen Brand oder eine Explosion entstehen können.
In Objekten, die aufgrund ihrer Art und Nutzung und ihres Zustands eine Gefahr für
- eine größere Anzahl von Personen
- erhebliche Sachwerte
- wertvolle Kulturgüter und
- die Umwelt hervorrufen können,
sind offensichtliche brandgefährliche Zustände festzustellen, ihre Beseitigung von der Baurechtsbehörde anzuordnen und zu überwachen.

Brandgefährliche Zustände sind insbesondere sind insbesondere solche, die
- die Entstehung und Ausbreitung von Feuer und Rauch begünstigen
- die Menschenrettung gefährden und
- die Brandbekämpfung behindern.

Durch die Brandverhütungsschau werden die Voraussetzungen für die zielgerechte Vorbereitung möglicher Feuerwehreinsätze unter Berücksichtigung arbeitsschutzrechtlicher Aspekte (Sicherheit der Einsatzkräfte) geschaffen.

• Beratung von Architekten, Baufirmen und Bauherren

• Durchführung von Brandschutzunterweisungen in Betrieben, Kindergärten und Schulen

• Durchführung Brandschutzunterweisungen in Kinde

• Brandschutzerziehung mit Kindergärten und Schulen

 
     
     
     
 
Stadt Kehl
Brand- und Bevölkerungsschutz / Arbeitssicherheit
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