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Die technische Hilfeleistung umfasst alle Maßnahmen zur
Abwehr von Gefahren für Leben, Gesundheit und Sachen, die
aus Explosionen, Überschwemmungen, Unfällen und ähnlichen
Ereignissen entstehen. Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen
zu unterscheiden:
- Retten ist das Abwenden eines lebensbedrohlichen Zustands von
Menschen oder Tieren durch lebensrettende Maßnahmen und/oder
durch Befreien aus einer lebensbedrohlichen Zwangslage.
- In Sicherheit bringen ist das Herausführen von Menschen
oder Tieren aus einem Gefahrenbereich.
- Bergen ist das Einbringen von Leichen, Kadavern oder gefährdeten
Sachwerten.
- Bergungsräumen ist das Beseitigen von Trümmern und
Hindernissen mit schwerem Räumgerät. Es erstreckt sich
in der Regel über eine längere Zeitspanne. Unter schwerem
Räumgerät werden z.B. Planierraupen, Schaufellader,
Kipper etc. verstanden.
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1974 wurde ein RW 2 angeschafft der 1999 durch den
Abrollbehälter Technische Hilfe ersetzt wurde. |
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AB-TH
/ Abrollbehälter Technische Hilfe |
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